Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Behandlung wird vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es wird keine Überweisung des Kinder-, bzw. Hausarztes, sondern lediglich die Krankenkassenkarte benötigt.


Privat Versicherte

Für privat versicherte Patientinnen und Patienten ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse in der Regel möglich.


Selbstzahler / Beratung

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wobei diese sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientieren.

Im Falle einer Beratung ist der Stundensatz hier äquivalent.