Die Behandlung wird vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es wird keine Überweisung des Kinder-, bzw. Hausarztes, sondern lediglich die Krankenkassenkarte benötigt.
Privat Versicherte
Für privat versicherte Patientinnen und Patienten ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse in der Regel möglich.
Selbstzahler / Beratung
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wobei diese sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientieren.
Im Falle einer Beratung ist der Stundensatz hier äquivalent.